Kuren ohne Kosten: Was bezahlt die Krankenkasse?

Drei Wochen Erholung in einem edlen Kurhotel in Davos und am Ende zahlt die Krankenkasse die Rechnung? Leider ist es nicht so einfach. Wer nicht auf den Kosten sitzen bleiben will, sollte einiges beachten.

Schweizer Krankenkassen behandeln Kuren ganz unterschiedlich

Grundsätzlich gilt für einen Kuraufenthalt, dass dieser medizinisch notwendig sein muss, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Das heisst, dass sie von einem Arzt verordnet werden muss. Dabei kann es sich zum Beispiel um die weitere Rehabiliation nach einem Spitalaufenthalt handeln oder um die Linderung chronischer Beschwerden wie Rheuma und Arthritis im Rahmen einer Bäderkur. Doch selbst dann übernehmen die Krankenkassen nicht alle Kosten. Zusätzlich zu den Kosten für die eigentlichen Kurbehandlungen zahlt die Grundversicherung lediglich zehn Franken täglich und dies an maximal 21 Tagen pro Kalenderjahr. Alle anderen Kosten, zum Beispiel für Mahlzeiten und Getränke, muss der Versicherte selbst decken. Eine Zusatzversicherung kann hier Abhilfe schaffen, doch dabei sollte genau geprüft werden, ob die Beitragskosten für die Versicherung nicht unter Umständen höher sind als die Kosten, die beim Kuraufenthalt entstehen. Hilfe bei der Auswahl der richtigen Versicherung und der Zusatzversicherungen bietet ein aktueller Krankenversicherungsvergleich 2018 online, bei dem die diversen Tarife der Schweizer Kassen aufgeschlüsselt werden.

Günstigere Kuraufenthalte im Ausland nutzen

Schweizer in grenznahen Regionen profitieren von einer Sonderregelung der Schweizer Krankenkassen: Sie finanzieren in diesem Fall auch Kurbehandlungen im weit günstigeren benachbarten Ausland. Dies macht sich direkt im Portemonnaie bemerkbar, denn für den Patienten fallen geringere Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in deutschen oder österreichischen Kurorten an. Allerdings gilt auch hier: Vorher unbedingt mit der Krankenkasse Rücksprache halten und klären, ob der eigene Wohnort noch als grenznah gilt. Und natürlich gelten auch hier Einschränkungen: So zahlen die Kassen längst nicht jeden Aufenthalt im Ausland. Wer die schönsten historischen Kurorte Europas besuchen möchte, kann nicht mit einem vollfinanzierten Aufenthalt rechnen. Hier ist es sinnvoller, von Anfang an eine Reise auf eigene Kosten zu planen.

Keine Kostenübernahme gibt es übrigens für sogenannte präventive Kuraufenthalte. Wer beispielsweise unter berufsbedingten Rückenschmerzen leidet, kann nicht ohne weiteres ein teures Kurhotel buchen und die Rechnung für die Behandlungen später an die Krankenversicherung weiterleiten. Der erste Gang muss zum Arzt führen, der dann möglicherweise eine Kur empfiehlt – aber genauso gut auch ambulante Krankengymnastik im Heimatort verordnen könnte oder andere Maßnahmen zur Linderung der Beschwerden.

Bild: ©istock.com/stevenallan

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